Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaffeeseminare im BrühHaus
- Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des BrühHaus nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
- Vertragsgegenstand
2.1 Das BrühHaus bietet Kaffeeseminare an. Die Teilnehmeranzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
- Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch den Kauf eines Tickets an der Kasse sowie durch eine anschließende E-Mail Bestätigung durch den Veranstalter.
3.2 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist verbindlich. Die Gruppe hat das Recht, die Veranstaltung bis 48 Stunden vor Schulungsbeginn abzusagen und kostenfrei einen Ersatztermin zu vereinbaren. Eine Barauszahlung ist jedoch nicht möglich. Sagt die Gruppe den Termin nicht zeitgerecht ab, hat die Gruppe die vollen Kosten selbst zu tragen.
3.3 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Sollte ein Seminar von uns abgesagt werden, erhalten Sie kostenfrei einen Ersatztermin.
3.4 Sollten vom Teilnehmer bereits Hotels, Verkehrsmittel oder Sonstiges gebucht worden sein, so hat der Teilnehmer die Kosten selbst zu tragen. Die Kosten bereits gebuchter Hotels und Verkehrsmittel können vom Veranstalter nicht übernommen werden.
3.5 Stornierung durch den Kunden
a) Sie können von der gebuchten Leistung jederzeit zurücktreten. Die Rücktrittserklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.
b) Bei einem Rücktritt von einer Kursbuchung hat das BrühHaus Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt:
- bis 48 Stunden vor auftragsbestätigten Kursbeginn 0% des Rechnungsbetrages
- danach 100% des Rechnungsbetrages
Gebuchte Kurse können kostenlos verschoben werden, sofern wir mindestens 48 Stunden vor auftragsbestätigten Unterrichtsbeginn informiert werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
c) Die Seminarteilnahme ist an eine Ersatzperson übertragbar. Der neue Teilnehmer muss uns unverzüglich mitgeteilt werden.
- Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug bar zu entrichten.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
4.6 Alle Preise werden in Euro (EUR oder €) ausgewiesen. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Das BrühHaus behält sich Preisänderungen vor.
- Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
5.3 Der Gutschein für die Teilnahme an einem Kaffeeseminar kann nicht für Produkte aus unserem Laden verwendet werden.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Die Seminarleiterin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss die Seminarleiterin des Veranstalters über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Seminarleiterin zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9 Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
- Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Urheberrecht
Alle graphischen Darstellung, Inhalte und Texte des Seminars sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Nachahmung u. ä., ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung vom BrühHaus untersagt.
- Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters selbst beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Veranstalter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
9.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
9.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
9.4 Die Haftung des Veranstalters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9.5 Haftung für Links:
Das BrühHaus distanziert sich von allen Inhalten sämtlicher gelinkter Seiten auf www.bruehhaus.de. Das BrühHaus hat weder Einfluss auf die Gestaltung, noch auf den Inhalt der gelinkten Seiten und möchte sich den Inhalt auch nicht zu Eigen machen.
- Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des BrühHaus in Nürnberg.
- Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stand: 31.01.2018